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Unverbindlichkeit von Auskünften:
Die Informationen, die auf dieser Website bereitgestellt werden, sind allgemeiner Art und sind unverbindlich.


Kommunikation über E-Mail

Eine Kommunikation via E-Mail kann Sicherheitslücken aufweisen. Beispielsweise können E-Mails auf ihrem Weg an die Mitarbeiter unseres Unternehmens oder an unsere Netzwerkpartner von versierten Internet-Nutzern aufgehalten und eingesehen werden. Sollten wir eine E-Mail von Ihnen erhalten, so gehen wir davon aus, dass wir zu einer Beantwortung per E-Mail berechtigt sind. Ansonsten müssen Sie ausdrücklich auf eine andere Art der Kommunikation verweisen.

AGB:

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen


  1. 1.Abschluss des Reisevertrages:

Sie nehmen den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an, wenn eine Reiseanmeldung erfolgt ist. Diese kann

schriftlich, mündlich oder am Telefon vorgenommen werden.

In der Regel wird durch Ihre Unterschrift für Sie und Ihre Reisepartner die Buchung bestätigt, sofern Sie diese durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung

übernommen haben.

Die Anmeldung wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Reisepreis schriftlich bestätigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom

Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses

neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist unser Angebot annehmen. Buchungen für halbe Doppelzimmer: Sollten Sie alleine reisen, können

Sie ein halbes Doppelzimmer buchen. Wir werden dann versuchen, für Sie einen passenden Zimmerpartner zu finden. Falls wir bis Tourenstart keinen

passenden Zimmerpartner für Sie finden, fällt der EZ-Zuschlag an.


  1. 2.Bezahlung:

Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig. Spätestens bei Aushändigung und vor Zugang der Reiseunterlagen, sofern die Reise

nicht aus den in Ziffer 6 genannten Gründen abgesagt wird.

Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter für selbst veranstaltete Reisen eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Sicherungsschein geht

Ihnen mit der Reisebestätigung zu.


  1. 3.Leistungen:

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf Bezug

nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter bindend. Wir behalten uns jedoch

ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss Änderungen vorzunehmen, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.


  1. 4.Leistungs- und Preisänderungen:

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach

Vertragsschluss notwendig werden und die von Level-V nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder

Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben

unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Level-V wird Sie über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen Reiserücktritt anbieten.

Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus seinem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von dem Veranstalter über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung, dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen.


  1. 5.Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen:

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten die Reise nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel (der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten bleibt Ihnen unbenommen): Bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%, ab 29 Tage vor Reisebeginn 30%, ab 21 Tage vor Reisebeginn 50%, ab 14 Tage vor Reisebeginn 75%, bei Nichtantritt 80%. Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung einer Leistung und vor Beginn der in 5. genannten Fristen, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, Ortes, Reiseantritt oder Beförderungsart vorgenommen, erheben wir eine Gebühr von Euro 27 pro Person (Umbuchungsgebühr).


6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter:

Der Veranstalter kann den Reisevertrag kündigen ohne Einhaltung einer Frist:

Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße

vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger anrechnen lassen. Der Veranstalter kann bis 3 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten: Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl: wir informieren Sie unverzüglich über die Nichtdurchführung der Reise.

Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.


7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände:

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbar höherer Gewalt

erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertag

gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene

Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Veranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die

Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Sonstige

Mehrkosten sind vom Reisenden zu tragen.

  1. 8.Haftung des Reiseveranstalters

Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht: Für die gewissenhafte Reisevorbereitung,

für die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der einzelnen Leistungsträger, für die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat, für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen, für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.


  1. 9.Gewährleistung / Abhilfe:

Werden die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

a) Minderung des Reisepreises: Für nicht vertragsgemäße Erbringung der Reise können Sie nach Rückkehr eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), es sei denn Sie unterlassen es schuldhaft, den Mangel anzuzeigen.

b) Kündigung des Vertrages: Leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, oder wird erklärt, dass Abhilfe nicht

möglich ist, so kann der Reisende kündigen. Die Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die

sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Das Recht des Reisenden auf Schadensersatz bleibt unberührt.


  1. 10.Beschränkung der Haftung:

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis

beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Veranstalter allein wegen eines

Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Veranstalter ist in soweit beschränkt, wie aufgrund internationaler Vorschriften, die auf die von einem

Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten

Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Mitwirkungspflicht: Der

Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden

oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung, dem Tourguide oder

Hotelrezeption mitzuteilen. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel

unverzüglich anzuzeigen, so verfällt der Anspruch auf Minderung.


  1. 11.Hinweis auf Gefahren:

An Mountainbike Touren und anderen sportlichen Betätigungen aller Art, beteiligen Sie sich ausdrücklich auf eigene Gefahr. Für

etwaige Unfälle und Schäden haften wir nur, wenn uns ein Verschulden hieran trifft, nicht wenn Sie von anderen Teilnehmern verursacht wurden.

Um Verletzungen durch Unfällen vorzubeugen, besteht bei allen Touren Helmpflicht. Es wird auch angeraten entsprechende Protektoren zu tragen.


  1. 12.Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats

nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche

geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche der Reisenden verjähren in einem Jahr.

Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die

Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


  1. 13.Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften:

Der Veranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über

Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer

Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst

verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen

Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von dem Veranstalter bedingt sind.


  1. 14.Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Veröffentlichung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.


  1. 15.Gerichtsstand:

Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von dem Veranstalter gegen den Reisenden ist der Wohnsitz

des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von dem Veranstalter maßgebend.


  1. 16.Veranstalter:

Level - V. Inhaber Frank Cornelius. Alle Preise sind inklusive INSOLVENZ VERSICHERUNG. Der Versicherer wird bei Abschluss der Reise benannt.

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!


Sollte irgendwelcher Inhalt oder die designtechnische Gestaltung einzelner Seiten oder Teile dieses Website fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. Level-V garantiert, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Webseiten in angemessener Frist entfernt, bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erforderlich wäre. Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Anbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen und mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen den § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht darstellen.

Alle auf dieser Website abgebildeten Personen erheben keinen Anspruch auf Entlohnung für den Gebrauch des Bildmaterials und sehen sich nicht in Ihrer Privatsphäre verletzt. (vgl. § 28 BDSG).

Frank Cornelius        Schwarzengasse 7        A -6833 Weiler        Fon    + 43 5523 69296        Mobile     + 43 664 73 98 55 99        Skype : Frank.Cornelius21
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